Sicherheit

BESTIMMUNGEN HINSICHTLICH DER SICHERHEIT
1. Die Strecken fallen für ± 95 % in Fahrwasser-Klasse FW-5 oder A (ICF). Das heist: Fahrwasser im Flach(Polder)land, mit kein oder kaum Strömung (bis zu 2 km/st) und (fast) ohne Schiffsverkehr. Es gibt keine ungewöhnliche Schwierigkeiten und Hindernisse bestehen nur aus Schleusen und einige Düker. Auf einigen Strecken findet man Dämme, aber die sind ganz zu vermeiden! Basis-Erfahrung mit paddeln genugt.

2. Gegründet auf ICF-Bedingungen gelten die folgende Sicherheitsregeln:

a. Kanu-Ausstattung.

  • Der Ausschuß ratet dringend dem Kanu oder Kajak, das sich selbstverständlich in einem gutem Zustand befindet, Schwimmfähigkeit zu geben, zum Beispiel in der Form von Luftsäcke, oder in der Form von abgeschlossenen Abteilen.

  • Das benützte Paddel muß von anständiger Qualität sein und muß der Länge nach passen zum Gebraucher.
  • b. Persönliche Ausstattung.

  • Kajak(Kanu)fahrer sind verpflichtet ein passendes Spritzdeck vorhanden zu haben.

  • Auf großen Kanälen (Van Starkenborg- und Eemskanaal) gibt es manchmal größere Frachtschiffe oder Motorjachte. Sie erregen manchmal beträchtliche Bug- oder Heckwellen, die - besonders wenn sie schräg von hinten kommen - eine überraschende Wirkung haben können.
    Bei Windstärke 4 oder mehr kann es auf größeren Gewässern (Reitdiep, Seen) Wellen geben. Der Ausschuß ratet Kajak(Kanu)fahrer das Spritzdeck zu tragen, vorausgesetzt, daß man weiß wie man es unter Wasser entfernen muß.

  • Es wird dringend geraten einen Anorak (oder andere gute Regenkleiding) und Kopfbedeckung zur Verfügung zu haben. Beschützung gegen Regen und Sonne gehoren selbstverständlich zu den Maßnahmen zur körperlichen Sicherheit.

  • Der Ausschuß ratet genug und unterschiedliche Kleidung mit zu nehmen. Temperaturen können schwanken zwischen 15 en 35 ºC!

  • Es wird dringend geraten ein gutes (wasser- und winddichtes) Zelt mit zu nehmen. Die Campingausrüstung muß in Ordnung sein. Im Prinzip muß man selbständig kochen konnen.

  • Weiterhin wird geraten einen einfachen Erste Hilfe Satz mit zu bringen.

  • Auf Antrag wird eine Checkliste fur Kanuzelten zugeschickt.
  • c. Persönliche Versorgung.

  • Der Ausschuß ratet Sie dringend sich gut zu versorgen in bezug auf genügend und gute (energiereiche) Nahrung und besonders in bezug auf hinreichende Flüssigkeitversorgung.
  • d. Entscheidungen der Tourführung und Fahrverbote.

  • Teilnehmer müssen sich allen Entscheidungen der Tourführung, die der (persönliche) Sicherheit angehen, unterwerfen. Unerfahrene Teilnehmer können verpflichtet werden unter Geleit zu paddeln auf größeres Wasser.

  • In extremen Situationen (betreffend Kanu-ausrüstung, persönliche Ausrüstung, Wetter oder andere Verhältnisse, ignorieren von Entscheidungen der Tourführung) behaltet der Ausschuß sich das Recht vor einem oder mehreren Teilnehmern ein partielles oder ganzes Fahrverbot auf zu legen. (In diesen Fällen wird Teilnahmegeld nicht rückerstattet.)
  • e. Meldungen.

  • Teilnehmer sind verpflichtet am Anfang jedes Tourtages zu melden welche Tagesstrecke gewählt wird und sich bei Ankunft auf der Camping ab zu melden.

  • Teilnehmer sind, höhere Gewalt vorbehalten, verpflichtet (telefonisch) so bald wie möglich eine Lage zu melden, wo man selber oder andere Teilnehmer ärztliche Hilfe brauchen.